Etwa die Hälfte aller Haushalte in Deutschland wohnt zur Miete, und für diese Hälfte hat die Verankerungsfrage eine zusätzliche Ebene: Sie dürfen nicht einfach bohren.

Das ist kein Randthema. Ohne Verankerung verliert ein Tresor unter 300 Kilogramm den größten Teil seiner Schutzwirkung, und viele Versicherer knüpfen die erhöhte Entschädigungsgrenze genau daran.

Was rechtlich gilt

Zwei Punkte, die zusammengehören:

Erstens: Zustimmung. Für bauliche Veränderungen an der Mietsache brauchen Sie in aller Regel die Zustimmung des Vermieters. Das Setzen mehrerer Dübellöcher in Boden oder tragende Wand für eine dauerhafte Verankerung fällt darunter. Einzelne Dübellöcher für ein Regal sind üblicher Gebrauch, eine Bodenverankerung für ein 200-Kilogramm-Gerät ist es nicht.

Zweitens: Rückbau. Was Sie einbauen, müssen Sie beim Auszug in der Regel auf eigene Kosten wieder entfernen und den Zustand herstellen, wie er vorher war. Das betrifft nicht nur die Bohrlöcher, sondern auch etwaige Beschädigungen am Estrich oder am Bodenbelag.

Wer ohne Erlaubnis baut, riskiert mehr als Ärger beim Auszug: Der Vermieter kann sofortigen Rückbau verlangen und bei fortgesetzter Weigerung nach Abmahnung außerordentlich kündigen.

Wie Sie es richtig machen

Fragen Sie schriftlich, und lassen Sie sich schriftlich antworten. Eine Mail reicht. Sie sollte drei Dinge enthalten:

  1. Was genau geplant ist. Gerät, Gewicht, Anzahl und Durchmesser der Bohrungen, geplanter

Ort. Legen Sie das Datenblatt bei, das wirkt professionell und beantwortet die meisten Rückfragen sofort.

  1. Wer montiert. Fachbetrieb wirkt deutlich besser als Eigenmontage, und viele Vermieter

stimmen nur unter dieser Bedingung zu.

  1. Wie zurückgebaut wird. Der Satz „Bohrlöcher werden beim Auszug fachgerecht verschlossen"

räumt den häufigsten Einwand ab, bevor er kommt.

Nützlich ist außerdem, gleich mitzuregeln, was beim Auszug passiert: Rückbau auf Ihre Kosten oder Verbleib gegen Entschädigung, falls der Nachmieter das Gerät übernehmen will.

Die Argumente, die bei Vermietern ziehen

Vermieter fürchten Substanzschäden und Streit beim Auszug, nicht den Tresor an sich. Was hilft:

unproblematischer als in den Estrich mit Fußbodenheizung.

Nein sagt. Klären Sie vorher, was im Boden liegt, im Zweifel per Thermografie.

sein Problem.

Die Auswege ohne Bohren

Wenn keine Zustimmung kommt oder Sie nicht bohren wollen, bleiben drei Wege:

1. Gewicht statt Verschraubung. Ab etwa 300 Kilogramm verzichten viele Versicherer auf die Verankerungspflicht, weil das Gerät ohne Hebezeug nicht zu bewegen ist. Der Haken: 300 Kilogramm müssen erst einmal in die Wohnung, die Decke muss es tragen, und beim Auszug muss alles wieder raus. Für eine Erdgeschosswohnung mit Betondecke machbar, im dritten Stock eines Altbaus meist nicht.

2. Einbau in vorhandene Substanz. Ein Wandtresor in einer bereits vorhandenen Nische oder ein Möbeltresor, der in einen Einbauschrank geschraubt wird, ist keine bauliche Veränderung an der Mietsache. Das Schutzniveau ist niedriger, aber es ist mehr als ein loser Kasten.

3. Klein bleiben und verstecken. Wenn Verankerung ausgeschlossen ist, ist ein unverankerter Kleintresor oft die schlechtere Lösung als ein gutes Versteck: Er ist tragbar, sichtbar und markiert genau den Ort. Siehe Reicht nicht ein gutes Versteck?

Wichtig: Ihre Versicherung fragt nicht nach dem Mietvertrag

Ein Punkt, der überrascht: Für Ihren Versicherer ist es unerheblich, ob Sie bohren durften. Wenn der Vertrag eine Verankerung verlangt und keine da ist, gilt im Schadensfall die niedrigere Entschädigungsgrenze, auch wenn der Vermieter Ihnen die Verankerung verboten hat.

Deshalb gehören beide Gespräche zusammen und in diese Reihenfolge: erst die Versicherung fragen, dann den Vermieter, dann kaufen.

Kurzfassung

  1. Verankerung in der Mietwohnung braucht die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich.
  2. Rückbau beim Auszug ist Mietersache. Gleich mitregeln.
  3. Fußbodenheizung und Leitungen vorher klären. Das ist der Punkt, an dem es sonst teuer wird.
  4. Ohne Bohrerlaubnis: entweder schwer genug oder in vorhandene Substanz einbauen.
  5. Die Versicherung interessiert Ihr Mietverhältnis nicht. Ihre Bedingungen gelten trotzdem.