Diese Frage kommt in Diskussionen erstaunlich oft, meistens von jemandem, der es gerade erlebt hat. Sie ist unbequem, sie kostet nichts, und sie ist der Punkt, an dem die meisten Sicherheitskonzepte auseinanderfallen.

Denn ein Tresor hat eine Eigenschaft, die im Alltag ein Vorteil und im Erbfall ein Problem ist: Er hält Unbefugte draußen, und im Zweifel gehören die eigenen Angehörigen dazu.

Die drei Aufbewahrungsarten im Erbfall

Bankschließfach. Nach dem Tod des Mieters wird das Fach nicht geöffnet, nur weil sich jemand als Kind oder Ehepartner vorstellt. Die Bank verlangt eine Legitimation, in der Praxis meist einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Das dauert. Ein Erbschein braucht je nach Nachlassgericht Wochen bis Monate. Ist die Erbfolge ungeklärt oder sind Erben unbekannt, sichert das Nachlassgericht den Nachlass und setzt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger ein.

Die bittere Ironie: Oft liegen genau im Schließfach die Papiere, die man für die Regelung des Nachlasses bräuchte. Testament, Policen, Grundbuchauszüge. Sie sind da, und man kommt nicht ran.

Versteck. Wird bei einer Wohnungsauflösung in aller Regel nie gefunden. Aufgelöst wird nicht durchsucht, sondern ausgeräumt. Was in einem Rolladenkasten, hinter einer Steckdose oder in einem doppelten Schrankboden liegt, geht mit dem Sperrmüll.

Tresor zuhause. Ist auffindbar, das ist der entscheidende Vorteil. Kennt niemand den Code, öffnet ihn ein Fachbetrieb gegen Berechtigungsnachweis. Das kostet Geld und einen Termin, aber es funktioniert und es dauert Tage statt Monate.

Aus dieser Aufstellung folgt eine Empfehlung, die selten jemand ausspricht: Für alles, was im Erbfall gebraucht wird, ist der Tresor zuhause die praktischere Lösung als das Schließfach. Nicht weil er sicherer wäre, sondern weil er zugänglich bleibt.

Was ein Fachbetrieb verlangt

Eine Tresoröffnung nach einem Todesfall ist Routine. Der Betrieb wird einen Nachweis verlangen, dass Sie berechtigt sind. Üblich sind:

Die Kosten liegen in der üblichen Größenordnung einer Notöffnung, typisch im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, je nach Sicherheitsstufe. Mehr dazu: Code vergessen: was jetzt?

Was Sie in einer halben Stunde regeln können

Vier Dinge, alle kostenlos, alle selten getan:

1. Ein Notfallumschlag. Ein verschlossener Umschlag mit Code oder Notschlüssel, hinterlegt bei einer Vertrauensperson, beim Notar oder in Ihren Nachlassunterlagen. Beschriftet mit „Im Todesfall zu öffnen". Wer misstrauisch ist: Der Umschlag muss nicht den Code enthalten, sondern nur den Hinweis, wo der Code liegt.

2. Der Tresor gehört in die Nachlassliste. Es reicht der Satz „Im Arbeitszimmer steht ein Tresor, Marke X, Zugang bei Y hinterlegt." Ohne diesen Satz wissen Ihre Angehörigen im schlechtesten Fall gar nicht, dass es etwas zu öffnen gibt, oder sie stehen davor und wissen nicht weiter.

3. Ein zweiter Nutzercode. Elektronikschlösser verwalten mehrere Benutzer. Ein zweiter Code für Partner oder ein Kind löst das Problem im Alltag und im Ernstfall. Prüfen Sie beim Kauf, ob Ihr Modell das kann und wie viele Nutzer es unterstützt.

4. Eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Damit kommt der Bevollmächtigte ohne Erbschein an ein Bankschließfach. Das ist der einzige praktikable Weg, die monatelange Sperre zu vermeiden. Diese Vollmacht gehört ausdrücklich nicht in den Tresor, sondern zur bevollmächtigten Person.

Der Fehler, der alles zunichtemacht

Er sieht so aus: Vollmacht, Testament und Zugangsdaten liegen ordentlich sortiert an einem sicheren Ort. Nämlich im Tresor.

Alles, was gebraucht wird, um an den Tresor zu kommen, muss außerhalb des Tresors liegen. Das gilt für den Notschlüssel, für den Code, für die Vollmacht und für die Inventarliste.

Dieselbe Logik gilt für die Dokumentation Ihrer Werte: Eine Inventarliste, die zusammen mit dem Inhalt gestohlen wird oder verbrennt, hat noch nie jemandem geholfen. Mehr dazu: Tresor und Versicherung vorher klären

Kurzfassung

  1. Bankschließfach ist im Erbfall wochen- bis monatelang zu. Vollmacht über den Tod hinaus hilft.
  2. Verstecke werden bei Wohnungsauflösungen nicht gefunden.
  3. Ein Tresor zuhause ist auffindbar und im Zweifel durch einen Fachbetrieb zu öffnen.
  4. Notfallumschlag anlegen, Tresor in den Nachlassunterlagen erwähnen, zweiten Nutzercode

einrichten.

  1. Nichts, was für den Zugang gebraucht wird, gehört in den Tresor.