# Tresor in der Mietwohnung: darf ich überhaupt bohren?

> Verankerung heißt Bohren, und Bohren heißt Vermieter fragen. Was rechtlich gilt, was in den Mietvertrag gehört, und welche Auswege es ohne Bohrmaschine gibt.
> Quelle: https://tresorrari.de/fragen/tresor-in-der-mietwohnung · Stand: 2026-07-24 · Tresorrari Redaktion

Etwa die Hälfte aller Haushalte in Deutschland wohnt zur Miete, und für diese Hälfte hat die
Verankerungsfrage eine zusätzliche Ebene: Sie dürfen nicht einfach bohren.

Das ist kein Randthema. Ohne Verankerung verliert ein Tresor unter 300 Kilogramm den größten
Teil seiner Schutzwirkung, und viele Versicherer knüpfen die erhöhte Entschädigungsgrenze
genau daran.

## Was rechtlich gilt

Zwei Punkte, die zusammengehören:

**Erstens: Zustimmung.** Für bauliche Veränderungen an der Mietsache brauchen Sie in aller
Regel die Zustimmung des Vermieters. Das Setzen mehrerer Dübellöcher in Boden oder tragende
Wand für eine dauerhafte Verankerung fällt darunter. Einzelne Dübellöcher für ein Regal sind
üblicher Gebrauch, eine Bodenverankerung für ein 200-Kilogramm-Gerät ist es nicht.

**Zweitens: Rückbau.** Was Sie einbauen, müssen Sie beim Auszug in der Regel auf eigene Kosten
wieder entfernen und den Zustand herstellen, wie er vorher war. Das betrifft nicht nur die
Bohrlöcher, sondern auch etwaige Beschädigungen am Estrich oder am Bodenbelag.

Wer ohne Erlaubnis baut, riskiert mehr als Ärger beim Auszug: Der Vermieter kann sofortigen
Rückbau verlangen und bei fortgesetzter Weigerung nach Abmahnung außerordentlich kündigen.

## Wie Sie es richtig machen

Fragen Sie schriftlich, und lassen Sie sich schriftlich antworten. Eine Mail reicht. Sie
sollte drei Dinge enthalten:

1. **Was genau geplant ist.** Gerät, Gewicht, Anzahl und Durchmesser der Bohrungen, geplanter
   Ort. Legen Sie das Datenblatt bei, das wirkt professionell und beantwortet die meisten
   Rückfragen sofort.
2. **Wer montiert.** Fachbetrieb wirkt deutlich besser als Eigenmontage, und viele Vermieter
   stimmen nur unter dieser Bedingung zu.
3. **Wie zurückgebaut wird.** Der Satz „Bohrlöcher werden beim Auszug fachgerecht verschlossen"
   räumt den häufigsten Einwand ab, bevor er kommt.

Nützlich ist außerdem, gleich mitzuregeln, was beim Auszug passiert: Rückbau auf Ihre Kosten
oder Verbleib gegen Entschädigung, falls der Nachmieter das Gerät übernehmen will.

## Die Argumente, die bei Vermietern ziehen

Vermieter fürchten Substanzschäden und Streit beim Auszug, nicht den Tresor an sich. Was hilft:

- **Wandverankerung statt Bodenverankerung.** In eine tragende Wand zu bohren ist oft
  unproblematischer als in den Estrich mit Fußbodenheizung.
- **Keine Fußbodenheizung anbohren.** Das ist die eine Sache, bei der jeder Vermieter zu Recht
  Nein sagt. Klären Sie vorher, was im Boden liegt, im Zweifel per Thermografie.
- **Fachbetrieb mit Montagenachweis.** Verlagert die Verantwortung und beruhigt.
- **Der Hinweis, dass es auch dem Vermieter nützt.** Ein Einbruch mit Aufbruchschäden ist auch
  sein Problem.

## Die Auswege ohne Bohren

Wenn keine Zustimmung kommt oder Sie nicht bohren wollen, bleiben drei Wege:

**1. Gewicht statt Verschraubung.** Ab etwa 300 Kilogramm verzichten viele Versicherer auf die
Verankerungspflicht, weil das Gerät ohne Hebezeug nicht zu bewegen ist. Der Haken: 300 Kilogramm
müssen erst einmal in die Wohnung, die Decke muss es tragen, und beim Auszug muss alles wieder
raus. Für eine Erdgeschosswohnung mit Betondecke machbar, im dritten Stock eines Altbaus meist
nicht.

**2. Einbau in vorhandene Substanz.** Ein Wandtresor in einer bereits vorhandenen Nische oder
ein Möbeltresor, der in einen Einbauschrank geschraubt wird, ist keine bauliche Veränderung an
der Mietsache. Das Schutzniveau ist niedriger, aber es ist mehr als ein loser Kasten.

**3. Klein bleiben und verstecken.** Wenn Verankerung ausgeschlossen ist, ist ein unverankerter
Kleintresor oft die schlechtere Lösung als ein gutes Versteck: Er ist tragbar, sichtbar und
markiert genau den Ort. Siehe [Reicht nicht ein gutes Versteck?](/fragen/versteck-oder-tresor)

## Wichtig: Ihre Versicherung fragt nicht nach dem Mietvertrag

Ein Punkt, der überrascht: Für Ihren Versicherer ist es unerheblich, ob Sie bohren durften. Wenn
der Vertrag eine Verankerung verlangt und keine da ist, gilt im Schadensfall die niedrigere
Entschädigungsgrenze, auch wenn der Vermieter Ihnen die Verankerung verboten hat.

Deshalb gehören beide Gespräche zusammen und in diese Reihenfolge:
[erst die Versicherung fragen](/fragen/tresor-und-versicherung-vorher-klaeren), dann den
Vermieter, dann kaufen.

## Kurzfassung

1. Verankerung in der Mietwohnung braucht die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich.
2. Rückbau beim Auszug ist Mietersache. Gleich mitregeln.
3. Fußbodenheizung und Leitungen vorher klären. Das ist der Punkt, an dem es sonst teuer wird.
4. Ohne Bohrerlaubnis: entweder schwer genug oder in vorhandene Substanz einbauen.
5. Die Versicherung interessiert Ihr Mietverhältnis nicht. Ihre Bedingungen gelten trotzdem.

## Die Gedanken dahinter

### Darf ich in einer Mietwohnung überhaupt bohren?

Für eine Verankerung brauchen Sie in aller Regel die Zustimmung des Vermieters, am besten schriftlich. Dazu kommt die Rückbaupflicht beim Auszug. Beides vorher zu klären ist deutlich billiger, als es hinterher zu streiten.

### Und wenn ich ausziehe? Das Ding muss ja wieder raus.

Rückbau ist Mietersache, inklusive Verschließen der Bohrlöcher. Praktisch heißt das: Transportweg, Gewicht und Verankerungsart schon beim Kauf mit dem Auszug mitdenken. Wer das tut, kauft manchmal bewusst eine Klasse leichter.
