Für Waffenbesitz gilt seit der WaffG-Novelle vom Juli 2017 eine klare Linie: Neu angeschaffte Waffenschränke müssen mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 erreichen — die früher üblichen A- und B-Schränke genügen für Neuanschaffungen nicht mehr. Die Kurzfassung der Grundregeln: Langwaffen und Munition dürfen in jedem Grad-0-Schrank aufbewahrt werden; bei Kurzwaffen entscheidet die Kombination aus Widerstandsgrad und Schrankgewicht über die zulässige Anzahl. Verbindliche Auskünfte gibt immer die zuständige Waffenbehörde — dieser Ratgeber ordnet die Grundlagen ein.

Die Grundregeln nach Widerstandsgrad

BehältnisLangwaffenKurzwaffen (Grundregel)
Grad 0 (EN 1143-1), unter 200 kgunbegrenztbis zu 5
Grad 0 (EN 1143-1), ab 200 kgunbegrenztbis zu 10
Grad 1 (EN 1143-1) und höherunbegrenztunbegrenzt

Munition darf gemeinsam mit den Waffen im Grad-0-Schrank (oder höher) lagern — ein separates Munitionsfach ist praktisch, aber bei diesen Klassen keine Pflicht mehr. Wichtig ist das Zertifikat: Nur die [VdS-/ECB-S-Plakette innen an der Tür](/artikel/tresor-sicherheitsstufen) weist den Grad nach; sie wird bei behördlichen Kontrollen ebenso verlangt wie die Rechnung.

Bestandsschutz für alte A/B-Schränke

Wer vor dem Stichtag der Novelle 2017 bereits einen Sicherheitsschrank der alten Stufen A oder B (VDMA 24992) rechtmäßig genutzt hat, darf ihn im Rahmen des Bestandsschutzes weiterverwenden. Aber: Der Bestandsschutz ist personen- und nutzungsgebunden — er erlischt bei Weitergabe oder Verkauf des Schranks und gilt nicht für neue Erlaubnisinhaber. Beim Umzug des Schranks in einen neuen Haushalt oder bei der Übernahme einer Sammlung ist also faktisch ein Grad-0-Schrank fällig. Für den Wiederverkaufswert alter A/B-Schränke heißt das: nahe null.

Größe, Gewicht, Verankerung

Der klassische Fehler ist der zu kleine Schrank. Faustregel: aktuelle Waffenzahl plus zwei — Zielfernrohre brauchen Breite, lange Läufe brauchen Höhe, und die nächste Flinte kommt bestimmt. Beim Gewicht gilt dieselbe Logik wie bei jedem Tresor: Unter 1.000 kg gehört der Schrank nach Herstellervorgabe [fachgerecht verankert](/artikel/tresor-verankern), sonst trägt ihn ein vorbereitetes Team schlicht davon — und die Kurzwaffen-Grenze „ab 200 kg" setzt ohnehin voraus, dass das Gewicht real erreicht oder der Schrank verankert ist.

Zugriff: Wer darf an die Waffen?

Das WaffG verlangt, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben. Praktisch bedeutet das: Schlüssel oder Code sind so zu sichern, dass weder Familienmitglieder ohne Erlaubnis noch Besucher herankommen. Elektronikschlösser mit getrennten Nutzercodes sind hier die sauberste Lösung; Schlüssel dürfen keinesfalls „versteckt" in Tresornähe liegen. Bei gemeinsam genutzten Schränken (z. B. Jagdpaar) braucht jede zugriffsberechtigte Person eine eigene Berechtigung für die jeweiligen Waffen.

Kontrolle durch die Behörde

Waffenbehörden dürfen die Aufbewahrung verdachtsunabhängig kontrollieren. Wer die Kontrolle verweigert, riskiert die Zuverlässigkeit — und damit die Erlaubnis. Gut vorbereitet ist, wer Zertifikatsnachweis, Rechnung und gegebenenfalls den Verankerungsnachweis in einem Ordner griffbereit hält (nicht im Waffenschrank selbst — sonst zeigt man der Kontrolle erst den offenen Schrank).

Versicherung nicht vergessen

Ein Grad-0/1-Schrank sichert auch versicherungsrechtlich ab: Waffen sind teuer, Optiken oft noch teurer. Die [üblichen Entschädigungsgrenzen](/artikel/tresor-versicherung-bargeld) gelten analog — und dieselben Obliegenheiten: Verankerung, Schlüsseldisziplin, Belege.

Fazit

Grad 0 ist die Eintrittskarte, Grad 1 die Sorgenfrei-Variante für Kurzwaffenbesitzer mit Perspektive. Alte A/B-Schränke sind ein auslaufendes Privileg, kein Verkaufsargument. Und die beiden Punkte, die bei Kontrollen wirklich entscheiden, kosten kein Geld: Schlüsseldisziplin und vollständige Nachweise.